Winterdienst

Wir sind Ihr kompetenter Partner für den Winterdienst.

  • Wir erledigen den Winterdienst für Wohnungsbaugesellschaften, Hausverwaltungen, Immobilien und Grundstücksverwaltungen, Geschäfts- und Privatkunden.
  • Vom Gehweg bis zur Parkplatzanlage.

Als Haus- und Grundstückseigentümer sind Sie nach der Straßenreinigungspflicht für den Winterdienst an Ihrem Objekt- Immobilie / Grundstück verantwortlich.

Bestandteil der Straßenreinigungspflicht ist auch der sogenannte Winterdienst.

Viele Haus- und Grundstückseigentümer vergessen hierbei, dass diese den Winterdienst z. B. vor dem verlassen Ihres Objektes in den frühen Morgenstunden ausführen müssen, unabhängig davon ob diese gerade zur Arbeit fahren müssen, oder es gerade Wochenende ist etc.

Daher sichern Sie sich für den kommenden Winter einen Winterdienst-Service-Vertrag bei uns.

Ab dem 01. November – sobald der erste Schnee fällt, sind wir für Sie im Einsatz!

Sie haben Fragen?
Sie erreichen uns telefonisch unter +49 (0)2163 / 572327 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular eine Nachricht mit Ihrem Anliegen.
24 Std. Notdienst
0170 - 33 07 423